Exkursion zum Internationalen Seegerichtshof

Die Nordlichter treffen sich in Hamburg!

 

Die nunmehr zweite Kooperation der Hochschulgruppe für Sicherheits- und Außenpolitik Bremen mit einer anderen Hochschulgruppe, fand vor ein paar Wochen statt. Gemeinsam mit der Kieler Hochschulgruppe für Sicherheitspolitik ging es nach Hamburg.

Es war die nächste kooperative Veranstaltung, die die HSAP dieses Jahr unternahm. Gemeinsam mit der Kieler Hochschulgruppe für Sicherheitspolitik ging es Ende April zum Internationalen Seegerichtshof in die Freie Hansestadt Hamburg. Dort erwartete die Teilnehmenden zunächst ein Einführungsvortrag der Pressestelle. Inhalt waren die Entstehungsgeschichte sowie die Arbeitsweise des Gerichts und exemplarische Fälle, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgten. Sehr von Vorteil war, dass manche der Teilnehmenden in Kiel den Studiengang „Internationale Politik und Internationales Recht“ belegen und so die Diskussion förderten. Als selbstständiges Gericht innerhalb des UN-Systems ist der Seegerichtshof seit 1982 tätig. Bis heute wurden allerdings erst knapp 30 Urteile gefällt. Dies liegt u.a. daran, dass viele Streitigkeiten außergerichtlich geklärt wurden konnten und so kein offizielles Verfahren eingeleitet wurde. Wie viele Gerichte, kann der Internationale Seegerichtshof nicht selbstständig tätig werden, sondern muss von einer der Streitparteien angerufen werden. Zudem hat das Gericht keine Sanktionsmechanismen, um zu garantieren, dass Urteile auch befolgt werden. Um dies zu garantieren, müsste in einem solchen Fall der UN-Sicherheitsrat aktiv werden. Eine Durchsetzung des Urteils wäre dann zwar möglich, allerdings aufgrund bekannter Veto-Möglichkeiten angesichts der weltpolitischen Konfliktlage eher unwahrscheinlich.          
Bekannte Fälle, die verhandelt werden oder wurden sind u.a. der M/V „Norstar“ Fall, in dem 2015 Panama gegen Italien Beschwerde vor dem Internationalen Seegerichtshof einlegte und Schadenersatz forderte. Der Grund war die Festsetzung des Tankschiffs in den 1990er Jahren. Das Schiff lag seitdem im Hafen von Palma de Mallorca und erlitt schwere Schäden. Daraufhin reichte Panama Klage in Hamburg ein.        
Noch aktueller ist der Fall Ukraine gegen Russland, der im Mai verhandelt wurde. Russland hielt seit November 2018 24 Matrosen und ihr Marineboot fest, welches sie in der Meerenge von Kertsch gestoppt hatten. Nun urteilte der Gerichtshof, dass Russland die Seeleute und das Schiff unverzüglich freilassen solle. Hier zeigt sich nun der fehlende Sanktionsmechanismus des Gerichts, da Russland das Urteil boykottiert.        
Im Anschluss an den Vortrag wurden die Teilnehmenden durch das Gebäude geführt und konnten die zahlreichen Geschenke der Vertragsstaaten an den Internationalen Seegerichtshof begutachten. Auch die Baugeschichte des Hauses war interessant. Die Führung endete im Verhandlungssaal, was durchaus als Highlight der Exkursion gelten kann. Wir freuen uns auch auf zukünftige Kooperationen mit der Kieler Hochschulgruppe für Sicherheitspolitik.

 

 

Bericht: Désirée Hoppe